AGBs

AGBs

Wir bauen auf Fairness.

1. Anwendungsbereich

Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunden“ genannt) und der

MfG | Marketing für Gastronomie (im Folgenden "MfG" genannt) und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.

2. Leistungen der MfG - Marketing für Gastronomie

Die MfG bietet ihren Kunden national und international Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Marketing, Inhaltgeneration, Administration sowie Beratung an. Sie erbringt qualitativ hoch stehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie nationalen Standards und Empfehlungen entsprechen.

Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen, die zusammen mit dem Vertragsurkunden und den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und der MfG bilden.

3. Leistungen der Kunden

3.1 Preise

Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen ergeben sich aus der Vertragsurkunde oder der entsprechenden Preisliste. Sie verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, soweit in der Vertragsurkunden nicht etwas anderes vereinbart wird.

3.2 Verantwortung der Kunden

Die Kunden sorgen dafür, dass die Produkte und Dienstleistungen, für die sie mit der MfG einen Vertrag abgeschlossen haben, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten (Beachtung technischer Vorschriften, notwendige Vorleistungen seitens des Kunden zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung, usw.) können sich aus den Leistungsbeschreibungen ergeben.

Die Kunden sind verantwortlich dafür, dass von ihnen gelieferte Daten gesetzeskonform und komplett sind und keine Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) verletzen. Die Kunden stellen MfG von allen Ansprüchen frei, welche von Dritten im Zusammenhang mit von den Kunden gelieferten Daten erhoben werden. Die MfG behält sich vor, Daten von Kunden, die den vorstehenden Anforderungen nicht genügen, nach ihrem Ermessen zu entfernen.

Der Kunde hat die bezogenen Produkte und Dienstleistungen von MfG umgehend auf Mängel zu prüfen.

4. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungsstellung

Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten.

4.2 Zahlungsbedingungen

Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Verfalldatum zu bezahlen. Die Kunden können bis nach 5 Tagen ab Rechnungsstellung schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Unterlassen sie dies, gilt sie als genehmigt.

4.3 Vorauszahlung und Sicherheit

Die MfG kann von ihren Kunden Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen.

Leisten die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht, kann die MfG die in den Leistungsbeschreibungen vorgesehenen Massnahmen treffen sowie den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.

Alle Produkte und Dienstleistungen bleiben bis zu deren vollen Bezahlung im Eigentum von MfG.

4.4 Nichterfüllen

Kommt der Auftrag trotz Auftragsbestätigung nicht zur Ausführung, einigen sich die Parteien üner eine angemessene Entschädigung. Ist die Absage weniger als eine Woche vor Ausführungsdatum erfolgt, beträgt dies mindestens 50% des Auftragvolumens.

5. Haftung der MfG

Die MfG steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein. Die Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Leistungsbeschreibungen.

Bei Vertragsverletzungen haftet die MfG für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden ersetzt die MfG unbegrenzt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie für Schäden bis zum Gegenwert der bezogenen Leistung, höchstens aber bis zum Betrage von CHF 50’000 je Schadenereignis.

In keinem Fall haftet die MfG jedoch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

Allfällige Haftungsbestimmungen in den Leistungsbeschreibungen bleiben vorbehalten.

6. Garantien

Sofern nicht explizit anders erwähnt, gelten die jeweiligen Garantien der Hersteller.

7. Besondere Bestimmungen

7.1 Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen.

Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen der MfG verbleiben bei der MfG oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die MfG, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt.

7.2 Höhere Gewalt

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt auf Grund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen und kriminelle Angriffe auf die Systeme von Dritten (Hacker) usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

7.3 Verrechnung

Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber der MfG nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen.

8. Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages

8.1 Inkrafttreten

Der Vertrag tritt an dem in der Vertragsurkunde genannten Datum in Kraft.

8.2 Dauer und Kündigung

Der Vertrag dauert unbestimmte Zeit oder bis zu dessen Erfüllung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern die Vertragsurkunde nichts anderes vorsehen und es sich nicht um eine einmalige Leistungserbringung handelt.

Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vor deren Ablauf, schulden sie der MfG das Entgelt für die noch nicht abgelaufene Zeit.

9. Änderungen des Vertrages

Die MfG gibt den Kunden Änderungen dieser AGB sowie Änderungen in den Leistungsbeschreibungen oder bei den Preisen so rechtzeitig bekannt, dass sie den Vertrag mit der MfG innerhalb der Kündigungsfrist auflösen können. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als von den Kunden genehmigt.

Bei technischen Änderungen stellt die MfG zum Schutz von Investitionen der Kunden sicher, dass diese ihre Einrichtungen noch während einer angemessenen Übergangsfrist nutzen können.

10. Schlussbestimmungen

Übertragung von Rechten und Pflichten

Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der MfG. Die MfG kann Klagen gegen die Kunden auch an deren Sitz oder Wohnsitz anbringen.

 

Kriens, im März 2017

 

MfG - Marketing für Gastronomie

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